Zu den Bestattungsalternativen zählen Gärtnerbetreute Grabfelder, Memoriam-Gärten oder auch Ruhegemeinschaften. Dieses sind Grabarten, die auf dem „Tag des Friedhofs“ 2007 in Berlin erstmals vorgestellt wurden. Das Besondere an einer Ruhegemeinschaft ist, dass die Hinterbliebenen mittels eines Treuhandvertrages von der Grabpflege entlastet, bzw. befreit werden. Diese Treuhandverträge werden in Verbindung mit der Dauergrabpflegeeinrichtung wie der Treuhandstelle für Dauergrabpflege abgeschlossen. Die Treuhandstelle stellt die ordnungsgemäße Grabpflege über die komplette Ruhefrist sicher. Zum Teil deckt der Treuhandvertrag auch die Kosten des Grabmals inkl. Inschrift und die Friedhofsgebühren ab. Es gibt verschiedene Formen von Ruhegemeinschaften. Sie werden stets den Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort angepasst.
Ziele:
Es werden zwei Ziele verfolgt. Zum Einen soll die Ruhegemeinschaft eine finanzielle Alternative zu den anonymen Grabstätten und Rasengrabstätten darstellen. Und den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben den Bestattungsplatz zu kennen und hier die doch so wichtige Trauerarbeit leisten zu können.
Und andererseits soll den Menschen die Sorge genommen werden, dass die eigene spätere Grabstätte ungepflegt sein könnte. Diese Personen haben mit einer Ruhegemeinschaft die Sicherheit, dass die Treuhandstelle die Grabpflegen kontrolliert.
Vorteile:
Moderne, neuartige Grabformen stehen zur Auswahl. Der Wunsch nach einer individuellen Grabstätte wird erfüllt.
Alle Grabstätten werden vor der ersten Bestattung hergerichtet. Auch die Pflege und Bepflanzung wird aufgenommen. Somit kann der Hinterbliebene eine fertig gestaltete Grabstätte auswählen und weiß vorab wofür er sich entscheidet. Spätere Enttäuschungen hinsichtlich der Grabgestaltung können ausgeschlossen werden.
Sowohl preisgünstige Angebote, die kaum mehr als die Pflege einer Rasengrabstätte kosten, werden angeboten als auch Grabarten inkl. Pflege im hochwertigen Rahmen.
Den Angehörigen wird ein Ort zur Trauerbewältigung angeboten. Grundsätzlich finden keine anonymen Bestattungen auf Ruhegemeinschaften statt. Jeder Beigesetzte wird namentlich auf einem Grabmal erwähnt.
Auf den Ruhegemeinschaften darf Blumenschmuck niedergelegt werden. Dies ist auf Rasengrabstätten nicht gestattet, da Blumenschmuck die Mäharbeiten behindert.