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FriedhofsrechtRechts­fra­gen rund um den Fried­hof sind eine beson­dere Ange­le­gen­heit. Denn oft geht es nicht nur um Recht und Gerech­tig­keit, son­dern auch um Würde, um das Recht der Toten auf Ruhe und um die Trauer der Ange­hö­ri­gen. Das deut­sche Fried­hofs- und Bestat­tungs­recht ist Ländersache.

Jede Gemeinde muss für jeden ihrer Ein­woh­ner einen Platz auf dem Fried­hof in Form eines Rei­hen­gra­bes vor­hal­ten. Ein Anspruch auf ein Wahl­grab lässt sich davon jedoch nicht ableiten.

Wie bei jedem öffent­li­chen Ort braucht auch der Fried­hof eine ver­bind­li­che Rege­lung für die Rechte und Pflich­ten sei­ner Benut­zer. Diese recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen dem Fried­hofs­trä­ger und den Fried­hofs­be­nut­zern sind in der Fried­hofs­sat­zung gere­gelt. Die Fried­hofs­sat­zung ist in etwa ver­gleich­bar mit einem Miet­ver­trag in Ver­bin­dung mit einer Haus­ord­nung und stellt für alle ver­bind­li­ches, objek­ti­ves Recht dar. Die Fried­hofs­sat­zung regelt dabei fol­gende Punkte: die Ord­nung auf dem Fried­hof; Bestat­tungs­vor­schrif­ten; Rechts­ver­hält­nisse an Grab­stät­ten; Gestal­tung der Grab­stät­ten; Grab­male und bau­li­che Anla­gen auf Grä­bern; das Her­rich­ten und Pfle­gen der Grab­stät­ten; die Benut­zung der Fried­hofs­ein­rich­tun­gen, wie z.B. die Lei­chen­halle, Feier- oder Aussegnungshalle.