Urnengräber - Gestaltung auf kleinstem Raum
Urnengräber setzen zunächst prinzipiell eine Feuerbestattung voraus. Man unterscheidet zwischen Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern (80 x 80 cm bzw. 120 x 120 cm). Für die Gestaltung dieser kleinen Flächen gelten allerdings die gleichen Maßstäbe wie für die Ruhestätten einer traditionellen Erdbestattung. Und bin gerade bei einem Urnengrab macht sich die professionelle Beratung des Friedhofsgärtner sich schnell bezahlt.
Denn je kleiner die Fläche, desto schwieriger ist es, diese auch harmonisch zu gestalten. Schon das Grabzeichen - eine Platte oder ein Grabmal - mit verhältnismäßig viel Platz ein. Für die Bepflanzung verbleibt dann oft weniger.
Auch wenn bei Urnengräbern eine jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung vorgesehen wird, so ist diese in der Regel doch nicht nicht so üppig wie auf Reihen-oder Wahlgräber. Auch kommen auf den kleinen Flächen eher feingliedrige und langsam wachsende Pflanzen zum Einsatz, um eine ausgeglichene Gestaltung zu realisieren. "Weniger ist mehr" - dieser viel zitierte Satz gilt vor allem für Urnengräber.
Reihengräber
Das Reihengrab (110 x 240 cm) hat seine Bezeichnung aus der Historie. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden diese Gräber der Reihe nach vergeben. Grundsätzlich hat ein einstelliges Grab eine Ruhefrist von ca. 20 - 30 Jahren (je nach Friedhof verschieden). Eine Möglichkeit zur Verlängerung der Ruhefrist besteht in aller Regel nicht. Ein Reihengrab kann auch als einstelliges Wahlgrab ausgestaltet sein. In diesem Fall besteht in aller Regel die Möglichkeit zu einer Verlängerung der Ruhefrist. Ein Reihengrab besteht aus ca. 15 % Rahmenbepflanzung, 50 % Bodendecker und 35 % Wechselbepflanzung.
Wahlgräber
Wahlgräber (Größe ca. 120 x 250 cm) können ein- oder mehrstellig sein. Sie erlauben in der Gestaltung die größte Individualität. Gewöhnlich beträgt der Gehölzanteil 25 %, der Anteil der Bodendecker 60 % sowie die jahreszeitliche Wechselbepflanzung 15 %. Im Unterschied zum Reihengrab können Wahlgräber nach Ablauf der 1. Ruhezeit gegen Gebühr weiter genutzt und wieder belegt werden.