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GrabpflegeUnter Grab­pflege ver­steht man eine Jah­res­grab­pflege, die sich auf den Zeit­raum von einem Jahr beschränkt. Bei der Jah­res­grab­pflege wer­den die Bepflan­zungs­leis­tun­gen von der aus­füh­ren­den Fried­hofs­gärt­ne­rei indi­vi­du­ell mit dem Ver­trags­part­ner vor Ver­trags­be­ginn abge­stimmt. Tur­nus­mä­ßig stellt der Fried­hofs­gärt­ner die erbrach­ten Leis­tun­gen in Rechnung.

  • Befrei­ung des Grab­bee­tes von Ver­schmut­zun­gen (Laub, Äste, Unkraut, etc.)
  • Dün­gung der Pflanzen
  • Schnitt der Pflan­zen nach fach­män­ni­schen Gesichtspunkten
  • Gie­ßen der Pflanzen
  • Erneue­rung der Anlage nach Einsenkschäden
  • Schmuck des Gra­bes mit Win­ter­grün und dau­er­haf­ten Gestecken
  • Grab­schmuck (Kränze, Geste­cke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Toten­ge­denk­ta­gen oder per­sön­li­chen Gedenktage
  • Jah­res­zeit­li­che wech­selnde Bepflan­zung mit Frühjahrs-, Som­mer- und Herbstblumen

Bespre­chen Sie Ihre indi­vi­du­el­len Wün­sche mit einem Fried­hofs­gärt­ner, er fin­det sicher eine Lösung.